Die Lebenshilfe  

"Ziel der Lebenshilfe ist das Wohl von Menschen mit geistiger Behinderung
und ihrer Familien.
Sie setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch mit geistiger Behinderung so selbständig wie möglich leben kann und dass ihm so viel
Schutz und Hilfe zuteil werden, wie er für sich braucht.
Massgebend sind die individuelle Persönlichkeit
und die Bedürfnisse, die sich aus Art und Schwere der Behinderung ergeben.

Menschen mit schweren geistigen Behinderungen stehen unter
dem besonderen Schutz der Lebenshilfe".

Aus dem Grundsatzprogramm der Lebenshilfe



Lebensqualität, das bedeutet auch für Menschen mit geistiger Behinderung, sich den persönlichen Neigungen, Wünschen und Fähigkeiten entsprechend entwickeln zu können.

Mit der Lebenshilfe können Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien ein möglichst normales Leben führen, von der Kindheit bis ins Alter.

Durch spezielle Förderung und Begleitung können viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit geistiger Behinderung lernen, ein Leben zu führen, das ihren Bedürfnissen gerecht wird und das dem von Menschen ohne Behinderung weitgehend gleicht.

Menschen mit geistiger Behinderung sollen alle Chancen erhalten, ihr Leben so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten.



Die Lebenshilfe setzt sich für die gesellschaftliche Anerkennung von Menschen mit geistiger Behinderung ein.

Ihr Ziel ist es zu verdeutlichen, dass geistige Behinderung ein Ausdruck der Vielgestaltigkeit menschlichen Lebens ist, der den Wert dieses Lebens in keiner Weise herabsetzt.



Die Lebenshilfe bietet im Hochtaunuskreis eine Vielzahl mobiler und ambulanter Dienste zur Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung und zur Unterstützung ihrer Familien:

Frühförderung - Psychomotorikgruppen - Mutter und Kind-Gesprächskreis - FamilienUnterstützender Dienst - Freizeitgestaltung - Selbsthilfegruppen - Gymnastik und Schwimmen - Ferienfreizeiten - Betreuungsverein.

Die Lebenshilfe informiert und berät bei allen wichtigen Fragen, hilft bei Antragstellung und Behördengängen. Es besteht enger Kontakt und gute Zusammenarbeit mit allen Behinderteneinrichtungen im Hochtaunuskreis.



Geistige Behinderung ist keine Krankheit.

Sie bedeutet vor allem eine Beeinträchtigung der intellektuellen Fähigkeiten eines Menschen, nicht aber seiner sonstigen Wesenszüge, wie zum Beispiel die Fähigkeit, Freude zu empfinden oder sich wohlzufühlen.

Es gibt viele Ursachen für geistige Behinderungen. Sie können vor, während oder nach der Geburt entstehen, zum Beispiel als Folge einer bestimmten Anordnung der Erbinformationen.

Geistige Behinderung kann durch Krankheit, durch Verletzung und durch Unfall verursacht werden.