Fortbildungsveranstaltung des Betreuungsvereins
Informationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Jeder ab 18! ist für sich selbst verantwortlich. Tritt der Fall ein, dass ein volljähriger Mensch seine Angelegenheiten auf Grund eines Unfalles, einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr allein regeln kann, wird ihm per Gesetz durch das Betreuungsgericht ein Betreuer zur Seite gestellt. Damit es nicht zur gesetzlichen Regelung kommt, kann man mit Hilfe einer sogenannten Vorsorgevollmacht Regelungen für den Ernstfall treffen.
Angehörige sind nicht automatisch vertretungsberechtigt!
Referent: Christian Wolf, Leiter Betreuungsverein Lebenshilfe
Die Veranstaltung findet im Haus der Offenen Hilfen in Bad Homburg, Oberer Mittelweg 20 statt.
Zeit: 18.00 bis ca. 19.30 Uhr
Um Anmeldung wird gebeten unter:
bv@lebenshilfe-hochtaunus.de
oder telefonisch unter 06172 182990 oder 06172 24275